Sturmschäden – welche Versicherung ist zuständig?

„Die versicherte Gefahr verwirklicht sich an der versicherten Sache.“ Nach diesem Prinzip wirkt normalerweise auch die Kfz-Versicherung, wenn im Falle eines Sturms ein Auto beschädigt wird. Dabei muss zunächst mal geklärt werden, was ein Sturm eigentlich ist.

Versicherungsrechtlich gilt als Sturm alles ab Windstärke 8 oder 63 km/h, damit wäre „Friederike“ schon mal deutlich als Sturm definiert! Wenn „Friederike“ nun irgendeinen Gegenstand auf Ihr Auto geweht hat, egal ob es sich dabei um einen Baum, einen Dachziegel oder ein Trampolin aus Nachbars Garten handelt, tritt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung für den Schaden ein.

Sollte Ihr Auto nicht Teil- oder Vollkasko-versichert sein, ist aber noch nicht alles verloren! Keine Regel ohne Ausnahme: Eine Schadensregulierung ist auch dann evtl. noch möglich, wenn das Trampolin aus Nachbars Garten Ihr Auto demoliert hat, weil es nicht sach- und fachgerecht gesichert war. Das wäre dann ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Trampolinbesitzers.
Ein typischer Fall ist die alte, verrostete Fernsehantenne, die schon lange vom Dach hätte entfernt werden müssen. Wenn die nun auf Ihrem Auto landet, muss besonders bei Windgeschwindigkeiten unterhalb der oben genannten Sturmstärke geklärt werden, ob die Haftpflicht des Hausbesitzers für den Schaden aufkommt.

In jedem Fall können wir von den Unfallexperten Nordbeck Ihnen weiterhelfen. Sprechen Sie uns gerne an!